Gasheizung defekt: Was gilt 2026 nach GEG und Gebäudemodernisierungsgesetz?

Kurz gesagt

Reparieren ist immer erlaubt. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das GEG ablöst: Bei einer kaputten Gasheizung darfst du nach aktuellen Berichten wieder eine Gasheizung einbauen, musst aber künftig steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Keine Rechtsberatung.

Kaum ein Thema hat so viel Unsicherheit ausgelöst wie das „Heizungsgesetz“. Wenn deine Gasheizung ausfällt, willst du vor allem wissen: Was darf ich jetzt? Hier die Grundzüge, Stand September 2026. Wichtig: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Gesetze und Details können sich ändern; lass dich im Einzelfall von Energieberater, Schornsteinfeger oder Fachbetrieb beraten.

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der bekannten 65-Prozent-Regel wurde reformiert. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Nach Berichten u. a. des ADAC und von Fachverbänden sind die Kernpunkte:

  • Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
  • Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt in der bisherigen Form.
  • Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder ohne Übergangslösung möglich, müssen aber eine „Biotreppe“ erfüllen: steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (etwa Biomethan), rund 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
  • Das bisher geplante Betriebsverbot fossiler Heizungen Ende 2044 wurde gestrichen; Ziel bleibt Klimaneutralität bis 2045.

Fall 1: Die Gasheizung ist reparierbar

Dann lass sie reparieren. Es gibt keine Pflicht zum Austausch einer funktionierenden oder reparierbaren Heizung. Ausnahme: Sehr alte Konstanttemperaturkessel können nach bisheriger Regel nach 30 Jahren austauschpflichtig sein (siehe Wie alt darf eine Therme werden?).

Fall 2: Die Gasheizung ist irreparabel kaputt

Du hast mehrere Optionen:

  1. Neue Gasheizung: Möglich, aber denk an die Biotreppe und steigende CO₂-Preise. Lass dir erklären, wie du die Brennstoffanteile später erfüllst und was das kostet.
  2. Wärmepumpe: Oft förderfähig (siehe Förderung Heizungstausch 2026).
  3. Hybridheizung: Wärmepumpe plus Gas-Spitzenlast.
  4. Fernwärme, falls in deiner Straße verfügbar oder geplant.

Viele Kommunen haben eine kommunale Wärmeplanung; frag bei deiner Gemeinde nach, was für dein Gebiet vorgesehen ist.

Was gilt für Mieter?

Als Mieter musst du dich um den Heizungstausch nicht selbst kümmern. Die Heizung gehört zur Mietsache, und der Vermieter ist für Reparatur oder Ersatz zuständig. Melde den Ausfall sofort und schriftlich. Welche Rechte du bis zur Reparatur hast, steht unter Heizungsausfall in der Mietwohnung.

Was der Schornsteinfeger damit zu tun hat

Der Schornsteinfeger prüft regelmäßig Abgaswerte und Sicherheit deiner Anlage. Er kennt auch die Pflichten für dein Gebäude und kann oft sagen, ob ein alter Kessel austauschpflichtig ist. Frag ihn bei der nächsten Messung ruhig danach.

Übergangslösungen im Winter

Fällt die Heizung im Winter komplett aus, brauchst du schnell Wärme. Viele Heizungsbauer und Vermieter bieten mobile Heizzentralen zur Miete an. Sie werden außen am Haus aufgestellt und an das Heizungsnetz angeschlossen. So bleiben Heizung und Warmwasser in Betrieb, bis die neue Anlage steht. Die Kosten hängen von Dauer, Leistung und Brennstoff ab. Frag danach, bevor du dich unter Zeitdruck für eine neue Heizung entscheidest.

Elektrische Heizlüfter helfen nur kurzfristig in einzelnen Räumen. Sie verbrauchen viel Strom und können alte Leitungen überlasten. Tipps für den akuten Ausfall stehen unter Heizung im Winter ausgefallen.

Reparieren oder tauschen?

Ob sich eine Reparatur noch lohnt, hängt vom Alter der Anlage, vom defekten Bauteil und von der Ersatzteillage ab. Eine Faustregel gibt es nicht. Ist der Kessel alt und steht eine teure Reparatur an, lohnt ein Vergleich. Rechne dabei nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Förderung und Betriebskosten über viele Jahre. Hilfe bei der Entscheidung bietet der Ratgeber Reparieren oder neue Heizung.

Was du jetzt tun kannst

  1. Ruhe bewahren – im Notfall kann eine Leih- oder Mietheizung überbrücken.
  2. Diagnose einholen: Ist wirklich nichts mehr zu retten?
  3. Zwei bis drei Angebote für verschiedene Lösungen einholen.
  4. Förderung vor Auftrag beantragen – das ist Voraussetzung für Zuschüsse.
  5. Beratung nutzen: Verbraucherzentrale-Energieberatung oder Energieeffizienz-Experten.

Arbeite nie selbst an Gasleitung, Brenner oder Elektrik der Heizung.

Wann der Fachmann ran muss

Für Diagnose, Reparatur und jeden Heizungstausch brauchst du einen Fachbetrieb. Bei Gasgeruch zuerst: Fenster auf, keine Schalter, Haus verlassen, Gas-Notdienst von draußen anrufen.

Tipp: Lass dir Angebote immer schriftlich geben und vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Leistungsumfang, Förderfähigkeit und Wartungskosten.

Achte bei neuen Gasheizungen auch auf die Folgekosten. Steigende CO₂-Preise und Netzentgelte können den Betrieb in den nächsten Jahren verteuern.

Kurz zusammengefasst

Eine reparierbare Gasheizung darfst du weiter reparieren und betreiben. Ist sie irreparabel, sind neue Gasheizung, Wärmepumpe, Hybrid oder Fernwärme möglich. Für neue Gas- und Ölheizungen gelten steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe. Hol Angebote ein, stell den Förderantrag vor Auftrag und lass dich unabhängig beraten.

Redaktion Heizungsretter · Stand: · Angaben ohne Gewähr.