Förderung Heizungstausch 2026: Was es aktuell gibt

Kurz gesagt

Die KfW fördert den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung wie die Wärmepumpe mit einer Grundförderung von 30 % plus möglichen Boni, zusammen bis zu 80 %. Seit dem Neustart am 21. Juli 2026 sind die förderfähigen Kosten auf 28.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt, der Zuschuss auf höchstens 22.400 €. Antrag immer vor Beginn der Arbeiten. Keine Förder- oder Rechtsberatung.

Wer von einer alten Öl- oder Gasheizung auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, kann 2026 weiterhin Geld vom Staat bekommen. Die Regeln haben sich im Sommer 2026 geändert. Hier der Stand nach Berichten u. a. von ADAC und KfW, Stand September 2026. Wichtig: Förderbedingungen ändern sich häufig. Prüfe vor dem Antrag die aktuellen Merkblätter auf kfw.de. Dies ist keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Das Programm: KfW-Zuschuss 458

Privatpersonen, die selbst in ihrem Haus wohnen, beantragen den Zuschuss im KfW-Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“). Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an Wärmenetze.

Die Fördersätze

Nach dem Neustart am 21. Juli 2026 gilt laut Berichten:

Baustein Satz
Grundförderung 30 %
Geschwindigkeitsbonus (Tausch fossiler Heizung) 16 % bis Januar 2027, danach schrittweise sinkend
Einkommensbonus unter 30.000 € +40 %
Einkommensbonus 30.001–40.000 € +30 %
Einkommensbonus 40.001–50.000 € +10 %
Maximal kombiniert 80 %

Für Familien mit minderjährigen Kindern wird das maßgebliche Einkommen nach aktuellen Berichten um 10.000 € reduziert. Für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung ist ab 2027 ein zusätzlicher Bonus angekündigt, dessen Ausgestaltung noch offen ist – prüfe den dann gültigen Stand.

Höchstbeträge

  • Förderfähige Kosten: bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.
  • Maximaler Zuschuss: 22.400 € (80 % von 28.000 €).

Ein Rechenbeispiel

Die Zahlen werden greifbarer an einem vereinfachten Beispiel. Angenommen, der Einbau einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus kostet 30.000 €. Gefördert werden davon höchstens 28.000 €.

  • Mit Grundförderung (30 %) allein ergibt das 8.400 €.
  • Kommt der Geschwindigkeitsbonus hinzu, weil eine alte Gasheizung ersetzt wird, sind es bei Antrag bis Januar 2027 (16 %) zusammen 46 %. Das entspricht 12.880 €. Danach sinkt der Bonus schrittweise (12 %, 8 %, 4 %) und entfällt ab August 2028.
  • Mit zusätzlichem Einkommensbonus kann der Satz weiter steigen, aber nie über 80 %.

Das Beispiel ist bewusst einfach. Welche Kosten förderfähig sind und welche Boni du tatsächlich bekommst, entscheidet die KfW anhand deines Antrags. Auch Nebenarbeiten wie Heizkörpertausch oder Elektroarbeiten können förderfähig sein, wenn sie zur Maßnahme gehören. Frag deinen Fachbetrieb, welche Posten er im Angebot getrennt ausweist.

Was nicht gefördert wird

Ein reiner Tausch Gaskessel gegen Gaskessel wird über dieses Programm in der Regel nicht gefördert. Energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung laufen über andere Programme (z. B. BAFA).

So läuft der Antrag

  1. Angebote einholen und Fachbetrieb auswählen.
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
  3. Bestätigung durch Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten einholen.
  4. Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten.
  5. Nach der Zusage: Einbau innerhalb der Frist (derzeit 36 Monate).
  6. Nachweise hochladen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Typische Fehler beim Antrag

  • Zu früh angefangen. Wer Arbeiten beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, riskiert die Förderung. Planung und Angebote sind erlaubt, der Einbau nicht.
  • Vertrag ohne Förderklausel. Ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung bleibst du im Zweifel auf dem Vertrag sitzen, wenn die Zusage ausbleibt.
  • Nachweise vergessen. Rechnungen, Bestätigungen und Fristen musst du selbst im Blick behalten. Leg dir dafür einen Ordner an.
  • Alte Informationen genutzt. Viele Webseiten zeigen noch Sätze aus früheren Jahren. Maßgeblich sind allein die aktuellen Merkblätter der KfW.

Wenn die alte Heizung plötzlich ausfällt

Fällt die Gas- oder Ölheizung mitten im Winter aus, ist die Zeit knapp. Lass zuerst prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Oft lässt sich die Anlage noch einmal instand setzen. Das verschafft dir Zeit für Angebote und Förderantrag. Hilfe bei der Abwägung bietet der Ratgeber Reparieren oder neue Heizung. Was das Gebäudeenergiegesetz bei einem Defekt verlangt, steht unter Gasheizung defekt: Was sagt das GEG?.

Tipps

  • Notfall vermeiden: Wer erst bei Totalausfall plant, hat wenig Zeit für Angebote und Antrag. Eine Übergangsheizung kann helfen.
  • Steuerbonus als Alternative: Statt Zuschuss kann unter Umständen die steuerliche Förderung energetischer Sanierung genutzt werden – nicht beides für dieselbe Maßnahme.
  • Kommunale und Landesprogramme zusätzlich prüfen.
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen.

Wann der Fachmann ran muss

Planung, Heizlastberechnung und Einbau erfolgen durch einen Fachbetrieb; für Förderanträge brauchst du dessen Bestätigung. Die Förderregeln selbst solltest du mit KfW, Energieberater oder Verbraucherzentrale klären.

Kurz zusammengefasst

Die KfW fördert den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung mit bis zu 80 %. Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen, Vertrag mit Förderklausel abschließen und aktuelle Merkblätter prüfen. Ein reiner Gas-gegen-Gas-Tausch wird in der Regel nicht gefördert.

Redaktion Heizungsretter · Stand: · Angaben ohne Gewähr.