Was darf ich selbst an der Heizung machen?

Kurz gesagt

Bedienen, Einstellen, Heizkörper entlüften, Druck nach Anleitung nachfüllen, Thermostatköpfe tauschen und Störungen einmal quittieren darfst du selbst. Arbeiten an Gasleitungen, Brenner, Abgasanlage, Elektrik im Gerät und Kältekreis sind Fachbetrieben vorbehalten. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

„Kann ich das selbst machen?“ ist eine der häufigsten Fragen bei Heizungsstörungen. Die Antwort hängt davon ab, ob du nur bedienst oder in die Technik eingreifst. Als Faustregel gilt: Was in der Bedienungsanleitung für Betreiber steht, darfst du. Was im Gehäuse steckt, nicht.

Das kannst du in der Regel selbst tun

  • Bedienen und Einstellen: Temperaturen, Zeitprogramme, Heizkurve (soweit im Betreibermenü), Sommer-/Winterbetrieb, Urlaubsmodus.
  • Heizkörper entlüften.
  • Druck ablesen und Wasser nachfüllen – wenn die Anleitung das für Betreiber vorsieht und du die Schritte kennst.
  • Thermostatköpfe abschrauben, gangbar machen und tauschen.
  • Störung quittieren (Reset) nach Anleitung – einmal, nicht ständig.
  • Sichtkontrollen: Tropfspuren, Kondensatschlauch, Außenmündung, Außengerät der Wärmepumpe.
  • Außengerät der Wärmepumpe von Laub und Schnee befreien.
  • Gashahn kontrollieren (ohne Gasgeruch) und Strom über den Heizungsnotschalter ausschalten.

Das ist Fachbetrieben vorbehalten

  • Alle Arbeiten an Gasleitungen und Gasgeräten: Nach der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Regeln der Netzbetreiber dürfen Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung nur vom Netzbetreiber oder von einem in dessen Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmen errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
  • Brenner, Zündung, Ionisation, Gasarmatur, Wärmetauscher.
  • Abgasanlage: Rohre, Mündungen, Schornstein – zusätzlich prüft der Schornsteinfeger.
  • Elektroarbeiten an festen Anschlüssen, Sicherungen im Gerät, Platinen. Arbeiten an elektrischen Anlagen hinter dem Hausanschluss erfordern ebenfalls ein eingetragenes Elektro-Installationsunternehmen (NAV).
  • Kältekreis von Wärmepumpen: Nur mit Zertifizierung nach der F-Gase-Verordnung bzw. entsprechender Sachkunde, bei brennbaren Kältemitteln wie R290 mit besonderen Qualifikationen.
  • Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitsventil, STB, Ausdehnungsgefäß-Vordruck.
  • Fachhandwerker-Menüs und Parameter.

Grauzonen: was oft falsch eingeschätzt wird

Manche Arbeiten wirken harmlos, sind es aber nicht. Hier lohnt ein genauer Blick.

Druck nachfüllen. Das ist erlaubt, wenn die Anleitung es für Betreiber beschreibt. Viele Anlagen haben dafür einen Füllhahn oder einen Füllschlauch. Achte darauf, dass du den Schlauch vorher mit Wasser füllst, damit keine Luft ins System gelangt. Fülle nur bis zum angegebenen Sollwert. Musst du öfter als ein- bis zweimal pro Jahr nachfüllen, ist irgendwo ein Leck oder das Ausdehnungsgefäß defekt. Das gehört in Fachhände.

Heizkurve und Parameter. Die Heizkurve im Betreibermenü darfst du anpassen. Viele Regler haben aber zusätzlich ein Fachhandwerker-Menü mit Code. Dort liegen Einstellungen, die Sicherheit, Brennerleistung oder Pumpenverhalten betreffen. Falsche Werte können Störungen auslösen oder das Gerät schädigen. Lass diese Ebene zu.

Siphon und Kondensat. Den Kondensatschlauch außen auf Knicke zu prüfen ist in Ordnung. Den Siphon auszubauen dagegen oft nicht, weil er je nach Gerät nur nach Öffnen der Verkleidung erreichbar ist. Ein falsch eingesetzter Siphon kann Abgas in den Raum lassen.

Heizkörper tauschen oder versetzen. Das berührt nur den Wasserkreislauf, nicht Gas oder Abgas. Handwerklich geübte Eigentümer machen das teils selbst. Du musst dabei die Anlage entleeren, neu befüllen, entlüften und hydraulisch abgleichen. Fehler führen zu Wasserschäden. Mieter brauchen dafür immer die Zustimmung des Vermieters.

Außengerät der Wärmepumpe. Laub und Schnee entfernen ist gut. Lamellen mit Hochdruckreiniger zu säubern dagegen nicht, sie verbiegen leicht. Das Gehäuse bleibt geschlossen.

Vor jedem Handgriff: kurze Checkliste

  1. Anleitung prüfen. Steht der Schritt in der Bedienungsanleitung für Betreiber? Wenn nicht, lass es.
  2. Kein Werkzeug am Gerät. Brauchst du Schraubendreher oder Schlüssel an der Therme selbst, ist das ein Warnsignal.
  3. Keine Gerüche. Bei Gas- oder Abgasgeruch nichts einschalten, Raum verlassen, Notruf.
  4. Einmal reicht. Ein Reset, ein Nachfüllen. Kommt der Fehler wieder, ruf den Fachbetrieb.
  5. Dokumentieren. Notiere Datum, Code und was du getan hast. Das spart dem Techniker Zeit.

Warum diese Grenze wichtig ist

  • Lebensgefahr durch Gas, Kohlenmonoxid oder Strom.
  • Versicherungsschutz: Bei Schäden nach unsachgemäßen Eingriffen kann die Versicherung Leistungen kürzen.
  • Garantie und Gewährleistung der Hersteller können entfallen.

Hinweise für Mieter

  • Die Instandhaltung der Heizung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Melde Störungen umgehend – am besten schriftlich mit Datum.
  • Bedienen, Entlüften und Druck nachfüllen gelten üblicherweise als zumutbar; das steht oft auch im Mietvertrag oder in der Hausordnung.
  • Beauftrage nicht eigenmächtig teure Reparaturen, außer bei echten Notfällen und wenn der Vermieter nicht erreichbar ist. Kläre im Zweifel mit Mieterverein oder Anwalt, wer die Kosten trägt.
  • Kleinreparaturklauseln decken meist nur geringe Beträge ab und gelten nur für bestimmte Teile.

Das ist keine Rechtsberatung. Rechtslage und Verträge können im Einzelfall abweichen.

Wann der Fachmann ran muss

  • Immer bei Gasgeruch, Abgasgeruch oder CO-Alarm – zuerst Notruf.
  • Wenn eine Störung nach einmaligem Quittieren wiederkommt.
  • Wenn eine Maßnahme Werkzeug am Gerät oder das Öffnen des Gehäuses erfordert.

Redaktion Heizungsretter · Stand: · Angaben ohne Gewähr.