Schornsteinfeger-Messung nicht bestanden: Was jetzt?

Kurz gesagt

Fällt die Messung durch, bekommst du einen Mängelbericht mit Frist, meist einige Wochen. In dieser Zeit lässt du die Anlage von einem Fachbetrieb einstellen oder reparieren; danach folgt eine Wiederholungsmessung. Bei gefährlichen Mängeln kann der Schornsteinfeger die Anlage sofort stilllegen.

Der Schornsteinfeger war da, und das Ergebnis ist nicht gut. Kein Grund zur Panik: In den meisten Fällen lässt sich das mit einer Wartung oder kleinen Reparatur beheben. Wichtig ist, die Frist einzuhalten.

Was wird gemessen?

Je nach Anlage und Alter prüft der Schornsteinfeger unter anderem:

  • Abgasverlust: Wie viel Wärme durch den Schornstein verloren geht. Nach der 1. BImSchV gelten Grenzwerte, die je nach Leistung bei etwa 11, 10 oder 9 % liegen.
  • Kohlenmonoxid (CO) im Abgas.
  • Abgaswege: Dichtheit, Zustand, freier Querschnitt.
  • Bei Öl: Rußzahl und Ölderivate.

Bei Brennwertgeräten steht häufig die Prüfung von CO und Abgasweg im Vordergrund.

Typische Ursachen für schlechte Werte

  • Verschmutzter Brenner oder Wärmetauscher – oft nach ausgefallener Wartung.
  • Falsch eingestellte Verbrennung (Gas-Luft-Verhältnis).
  • Undichte Abgasleitung oder Dichtungen.
  • Verstopfter Kondensatablauf oder Zuluftprobleme.
  • Alter Kessel, der die Grenzwerte technisch kaum noch schafft.

Der Ablauf nach dem Durchfallen

  1. Mängelbericht: Du bekommst ein Schreiben mit dem Mangel und einer Frist zur Beseitigung.
  2. Fachbetrieb beauftragen: Wartung, Einstellung oder Reparatur.
  3. Wiederholungsmessung: Der Schornsteinfeger misst erneut. Diese Nachmessung ist kostenpflichtig.
  4. Bei Nichtbeseitigung: Meldung an die zuständige Behörde, im Extremfall Bußgeld oder Stilllegung.

Bei akuter Gefahr (z. B. Abgasaustritt in Wohnräume, hohe CO-Werte) kann die Anlage sofort außer Betrieb genommen werden. Dann bitte auf keinen Fall eigenmächtig wieder einschalten.

Richtwerte für die Kosten

Grobe Richtwerte (Stand 2026):

Posten Richtwert
Wiederholungsmessung Schornsteinfeger ca. 30–80 €
Wartung inkl. Einstellung ca. 120–300 €
Dichtungen / Abgasleitung reparieren ca. 100–600 €
Kesseltausch (falls nötig) mehrere Tausend €

Was du selbst tun kannst

  1. Mängelbericht genau lesen und die Frist notieren.
  2. Zeitnah einen Termin beim Heizungsbauer vereinbaren, den Bericht mitgeben.
  3. Zugang zu Abgasweg und Therme freihalten.
  4. Falls die Frist knapp wird: mit dem Schornsteinfeger sprechen, eine Verlängerung ist oft möglich, wenn ein Termin schon feststeht.
  5. Selbst nichts einstellen – Verbrennung, Brenner und Abgasweg sind Fachsache. Öffne nie die Verkleidung.

Rechtlicher Hinweis

Die Pflichten ergeben sich unter anderem aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und der 1. BImSchV; Details können sich ändern. Das ist keine Rechtsberatung.

Brennwert oder Heizwert: was gilt?

Bei modernen Brennwertthermen ist der Abgasverlust meist sehr niedrig, weil die Abgase kühl sind. Hier geht es oft um CO-Werte und den Zustand des Abgaswegs. Bei älteren Heizwertkesseln ist der Abgasverlust häufiger das Problem. Ist ein alter Kessel technisch am Ende, hilft manchmal nur ein Tausch. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Brennwert vs. Heizwert.

Beispiel aus der Praxis

Eine Gastherme wurde drei Jahre nicht gewartet. Der Schornsteinfeger misst einen zu hohen CO-Wert. Er stellt einen Mängelbericht mit Frist aus. Der Heizungsbauer reinigt Brenner und Wärmetauscher, tauscht Dichtungen und stellt die Verbrennung neu ein. Die Nachmessung ist danach in Ordnung. Die Gesamtkosten liegen in so einem Fall oft im Bereich einer normalen Wartung plus Nachmessung.

Abgasweg selbst im Blick behalten

Du kannst einiges von außen beobachten, ohne etwas zu öffnen. Ist die Abgasmündung frei von Laub, Nestern oder Eis? Riecht es im Aufstellraum ungewohnt? Sind Rohrverbindungen sichtbar verrutscht? Melde Auffälligkeiten dem Fachbetrieb. Tipps dazu im Ratgeber Zuluft- und Abgasrohr kontrollieren.

Häufige Fragen

Darf ich die Heizung bis zur Reparatur nutzen? Bei normalen Mängeln meist ja, solange die Frist läuft. Bei gefährlichen Mängeln oder Stilllegung nicht.

Muss ich den Schornsteinfeger für die Nachmessung selbst bestellen? Oft meldet sich der Schornsteinfeger. Kläre es sicherheitshalber bei ihm.

Kann ich mir den Schornsteinfeger aussuchen? Für die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ja: Die darf jeder zugelassene Schornsteinfegerbetrieb erledigen. Die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid übernimmt aber immer dein zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.

Wann der Fachmann ran muss

Immer, wenn eine Messung nicht bestanden ist. Bei Abgasgeruch, CO-Alarm oder Stilllegung sofort Gerät aus, lüften und Fachbetrieb rufen. Ein CO-Melder im Aufstellraum ist eine sinnvolle Ergänzung.

Unterlagen bereithalten

Leg dem Heizungsbauer den Mängelbericht, das letzte Wartungsprotokoll und das Messprotokoll vor. So sieht er sofort, welcher Wert zu hoch war.

Kurz zusammengefasst

Eine nicht bestandene Messung ist meist mit Wartung oder Einstellung zu beheben. Halte die Frist ein, beauftrage zeitnah einen Fachbetrieb und lass danach nachmessen. Bei Abgasgeruch oder Stilllegung: Gerät aus, lüften, Fachbetrieb rufen. Regelmäßige Wartung beugt vor, siehe Kosten Heizungswartung.

Redaktion Heizungsretter · Stand: · Angaben ohne Gewähr.